Eigentlich liest sich das, was Hans E. Lorenz zu sagen hatte, gar nicht so schlecht. Die Eintracht sei ein Verein, "der mehr als andere tut, qualifiziertes Personal und Teilerfolge hat". Immerhin. Jedoch: Die Eintracht könne "Ausschreitungen nicht verhindern". Das wiederum ist ein wenig verwirrend, wenn man die knallharte Strafe bedenkt, die das DFB-Gremium unter Vorsitz von Lorenz bestätigte - denn von "Ausschreitungen" zu sprechen, erscheint ein wenig drastisch formuliert, wenn man vor Augen hat, dass die Vergehen in Aachen, gegen 1860 München und in Karlsruhe bestraft werden sollten. Denn dort hat die Eintracht gleich dreimal den Aufstieg gefeiert - kleine Teile der Fans (massiv) unter Einsatz von Pyrotechnik. Doch Ausschreitungen? Im klassischen Sinne, dass es handfeste Massenkeilereien gegeben hat?
Ich gebe gerne zu, dass ich Probleme habe mit der Art und Weise, wie kleine Teile der Eintracht-Anhänger sich benehmen. Und über Sinn oder Unsinn von Pyrotechnik zu diskutieren ist ermüdend - zu unterschiedlich sind die Positionen, zu verhärtet die Fronten. Knifflig erscheint es mir nur, wenn Lorenz folgenden Satz sagt: "Die Eintracht ist mit ihren Fans geschlagen." Heißt: Die Eintracht gibt sich Mühe, doch belohnt wird das nicht. "Wir haben vereinsseitiges Verschulden nicht feststellen können", sagte Lorenz. Das Urteil beeinflusst das aber nicht. Eintracht Frankfurt muss auf 30.000 Fans, deren Unterstützung und deren Eintrittsgelder verzichten. Macht grob überschlagen eine knappe Million Euro, die man einfach in den Main werfen muss.
Drei Punkte haben bei diesem Urteil einen ganz bitteren Beigeschmack. Erstens gesteht der DFB damit ein, dass Dialog sich nicht auszahlt. Er kapituliert vor jenen, die gegen die Regeln verstoßen, weiß sich aber nicht anders zu helfen, als dennoch Strafen gegen die Vereine auszusprechen - die entsprechenden Fankreise wird das nicht verstummen lassen, im Gegenteil.
Zweitens betreiben solche Urteile Spaltungen. Ja, im Optimalfall zwischen den wenigen Krawallmachern und den vielen, vielen anderen. Im schlechtesten Fall jedoch spalten sich all jene, die nun im ersten Heimspiel nach dem Wiederaufstieg nicht ins Stadion dürfen, gedanklich vom DFB ab - und solidarisieren sich zumindest in Teilen mit jenen, die für die Anklage verantwortlich sind.
Der dritte Punkt ist einer, der vor allem Menschen mit ausgeprägtem Demokratieverständnis widerstrebt - und an dieser Stelle kann ich mein politikwissenschaftliches Studium nicht ignorieren. Das erste Urteil fällte Hans E. Lorenz. Die Berufung verhandelte ein Gremium unter Vorsitz von - Hans E. Lorenz. In welchen Staatsformen solche Gerichtsbarkeiten als wahrhaftige, gerechte Judikative verstanden werden, möge jeder für sich selbst beantworten.
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